Karriere-Blog

 

Hier finden Sie in regelmäßigen Abständen Tipps, Wissenswertes und Unterhaltsames aus der Welt der Bewerbungen und des Recruitings, aber auch Beiträge zu den Themen Burnout und Mobbing.

 

Planloser Arbeitgeber

Von einem Bewerber wird penibelste Vorbereitung erwartet, wenn er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Leider fühlen sich potentielle Arbeitgeber nicht zu Ähnlichem verpflichtet. Einer unserer Kunden berichtete, dass er zuerst ein zweitägiges Probearbeiten in einer Geschäftsstelle absolvieren musste. Dann stellte man dort fest, dass überhaupt keine Planstelle für den Bewerber vorhanden war. Schnell wurde er zu einer anderen Geschäftsstelle zitiert und führte vielversprechende Gespräche, selbst die Gehaltsverhandlungen waren schon abgeschlossen. Kurz vor der Unterschrift des Bewerbers fiel dem Unternehmen auf, dass diese Geschäftsstelle kaum Kunden besaß, die der Bewerber aufgrund seiner regionalen Ansässigkeit hätte betreuen können. Schon wollte das Unternehmen ihn zu den nächsten Gesprächen einer weiteren angeblich vakanten Position einladen - da brach unser Kunde die Gespräche folgerichtig ab. 

Rüder Umgang mit Querein- steiger 

Wie großzügig man mit Ihrer Zeit umgeht, zeigt dieses Beispiel unseres Kunden: Ein erfahrener Vertriebs-mitarbeiter bewarb sich bei einer bekannten Bausparkasse. In seinem Anschreiben wies der Bewerber besonders daraufhin, dass er Quereinsteiger in dieser Branche sei, die mangelnden Kenntnisse aber mit Erfahrung und vertrieblichem Ehrgeiz wieder wettmachen wolle. Trotzdem wurde er zum Gespräch eingeladen. Doch dieses wurde bereits nach wenigen Minuten abgebrochen, als dem Mitarbeiter der Bausparkasse auffiel, dass der Bewerber keine Fachkenntnisse vorweisen konnte. Den Bewerber, der zu diesem Termin eine längere Autofahrt auf sich genommen hatte, ließ man verdattert im Besprechungszimmer zurück. Nicht mal zum Ausgang wurde er begleitet, geschweige denn verabschiedet. 

In diesem Unternehmen spielt man nicht nur mit der Zeit der Bewerber; es läßt auch sämtliche Umgangsformen vermissen. 

 

 

Neuer Job, niedrigeres Gehalt?

Es gibt eine Menge Gründe, die ein niedrigeres Gehalt bei einem neuen Arbeitgeber rechtfertigen: Der neue Arbeitsplatz ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar und Sie sparen neben Spritkosten auch jede Menge Zeit. Oder auch ein vorhandener Betriebskindergarten, der für Sie als Arbeitnehmer kostenfrei ist, kann ein niedrigeres Gehalt rechtfertigen.

Doch wenn der neue Arbeitsplatz lediglich ein 1:1-Tausch ist, bleiben Sie in Ihrem alten Job: Auch wenn der neue Vorgesetzte versucht, die Position in seinem Unternehmen schönzureden und als "große Herausforderung und gewaltige Aufgabe" darstellt, kommen Sie mit dieser Stelle nicht vorwärts. So müssen Sie im neuen Job die Probezeit überstehen, sich in die gesamten Betriebsabläufe sowie in die einzelnen IT-Programme einarbeiten. Sie wissen nicht, ob die versprochene Aufgabe auch  tatsächlich Ihrem Arbeitsumfeld entsprechen wird. 

All dieser Mehraufwand sollte sich doch finanziell auszahlen. 

 

Was Firmen wirklich über Sie denken

Haarsträubend, welchen schweren Fehler sich eine Großbank mit einem ihrer Bewerber erlaubte: Für eine Vertriebsposition war man sich mit dem Bewerber in allen Punkten einig. Nun ging es an die zahlreichen Unter-lagen, die der Bewerber einzureichen hatte. Üblich sind für solche Positionen ein Führungszeugnis und eine Schufa-Auskunft. Das Führungszeugnis - ganz ohne Einträge - kam zeitnah, nur die Schufa-Auskunft - ebenfalls ohne Auffälligkeiten - ließ ungewöhnlich lange auf sich warten. 

Der Bewerber schrieb einen kurzen Zwischenbescheid an die Bank, bat um ein wenig Geduld, in dem er die Situation erklärte. 

Als der Bewerber nur wenige Stunden später seine Mailbox öffnete, staunte er nicht schlecht über seinen Posteingang: Enthalten war eine E-Mail seines Verhandlungspartners der Bank, die eigentlich an die Personalabteilung gehen sollte, durch einen falsch ausgewählten Empfänger aber irrtümlich ihm zugestellt wurde. Hier äußerte sich der Vorgesetzte sehr negativ über die ausbleibende Auskunft der Schufa und über das angeblich so "auffällige Verhalten" des Bewerbers. 

"Ich hatte gleich so ein komisches Gefühl" - so der potentielle Vorgesetzte in seiner Mail.

So einen Job kann man wirklich nur absagen! 

Kundenakquise mal        anders         

Sie betreuen einen profitablen Kundenkreis, den Sie durch jahrelangen Fleiß aufgebaut haben? Gratulation! Und das ist sicherlich der einzige Grund, warum Sie jetzt gerade im Vorstellungsgespräch in diesem Cafe sitzen. Nachdem Ihr Gesprächspartner sein Unternehmen in den schillerndsten Farben präsentiert hat, geht es im Eiltempo durch Ihren Lebenslauf und um Ihre Erwartungen an die neue Position. Schnell kommt er zum eigentlichen Anlaß des Gespräches, Ihre Kunden. In Ihnen keimt der Verdacht auf, dass Ihr Gesprächspartner nur an Ihren Kunden, nicht aber an Ihnen als Mitarbeiter interessiert ist. Dieser Verdacht bestätigt sich, als Sie ihm klar machen, dass Sie die Kunden aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen nicht so einfach mitnehmen können.

Als Reaktion auf Ihren Hinweis steht Ihr Gesprächspartner plötzlich auf, verläßt das Cafe und läßt Sie verdutzt zurück. 

Das Sie die gesamte Rechnung übernehmen müssen, verwundert Sie an dieser Stelle auch nicht mehr. 

Wirklich erschreckend, mit welchen Praktiken einige Firmen versuchen, neue Mitarbeiter zu gewinnen.  

 

Woran Sie merken, dass man Sie nicht für den geeigneten Kandidaten hält 

Das man Sie nicht für den geeigneten Bewerber hält, möchten manchmal auch ganz große Unternehmen Ihnen nicht direkt sagen. Stattdessen setzt man darauf, dass Sie ab einem gewissen Zeitpunkt selber entnervt aufgeben. So geschehen bei einem großen Krankenversicherer: Im Vorstellungsgespräch waren sich Arbeitgeber und Bewerber - unser Kunde - schon über viele Details einig. 

Nur beim Thema Gehalt wurde der Versicherer plötzlich einsilbig. Man nahm die Vorstellungen des Bewerbers zur Kenntnis, mehr aber auch nicht.

Als der Bewerber einige Tage später per Telefon konkreter werden wollte, benötigte der Versicherer plötzlich den Nachweis A, um ein attraktives Gehaltsangebot zu kalkulieren. Zwei Wochen später forderte er noch Nachweis B an, doch das Angebot blieb weiterhin aus. Der Versicherer spielte genüßlich auf Zeit: Telefonische Rückfragen wurden wegen angeblicher Dienstreisen des Gesprächspartners abgeblockt. Später erklärte man von Seiten des Unternehmens, daß Angebot sei längst verschickt worden und verwies unseren Kunden schnippisch darauf, dass er wohl keinen Blick in seinen Spam-Ordner werfen würde. 

Unser Urteil: Ungenügend! 

Kontakt und Terminvereinbarung

Rufen Sie einfach an unter

0173 - 67 68 501 oder 

08137 - 30 79 608

oder schreiben Sie uns

info@bewerbungs-experte.de

 

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden. 

 

Druckversion | Sitemap
© Karriereinstitut München 2024